CoWorking "Fix Vollzeit" Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der raumzeit GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von raumzeit („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der raumzeit GmbH, Freundallee 23, 30173 Hannover (im Folgenden: „raumzeit“), die diese gegenüber ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Nutzer“), im Rahmen der CoWorking-Leistungen erbringt.

1.2 Soweit der Nutzer über eigene AGB verfügt, werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn raumzeit deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Übrigen werden die AGB des Nutzers nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn raumzeit nicht ausdrücklich widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt.

1.3 Sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB können Nutzer des Angebots von raumzeit werden. Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die CoWorking-Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform von raumzeit an Dritte zu übertragen oder Dritten die Nutzung der CoWorking-Leistungen zu ermöglichen.

1.5 Vertragssprache ist deutsch.

1.6 raumzeit speichert den Vertragstext. Den Vertragstext und frühere Buchungen kann der Nutzer im Mitgliederbereich einsehen. Die AGB kann der Nutzer jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen, herunterladen, speichern und drucken.

2. Vertragsschluss und Stornierung

2.1 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit raumzeit über die Onlineplattform von raumzeit (im Folgenden „Onlineplattform“) beantragen. Über den Button „kostenpflichtig registrieren“ bucht der Nutzer verbindlich die ausgewählten CoWorking-Leistungen.

2.2 Wer einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft beantragt, bestätigt hiermit zugleich, dass er die Berechtigung zur Vertretung besitzt.

2.3 raumzeit wird die Buchungsanfrage prüfen und dem Nutzer über die Onlineplattform mitteilen, ob die Buchung angenommen werden kann. Erst durch die Annahme durch raumzeit über die Onlineplattform beginnt die Mitgliedschaft. Der Nutzer wird innerhalb von längstens 5 Tagen informiert, ob seine Buchung angenommen wurde. Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

2.4 Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Vertragsschluss. Insbesondere beinhaltet die Präsentation der CoWorking Leistungen auf der Onlineplattform kein rechtlich bindendes Angebot von raumzeit, sondern nur eine Aufforderung zur Buchung durch den Nutzer. Es steht raumzeit frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere bei ausgeschöpften Kapazitäten ist es möglich, dass eine Buchung abgelehnt werden muss.

2.5 Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Mit Absendung seiner Buchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich eine Änderung der von ihm angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Der Nutzer ist berechtigt, seine Buchung jederzeit durch Erklärung in Textform zu stornieren. Bis zu sieben Tage vor Nutzungsbeginn ist die Stornierung kostenlos möglich. Danach ist raumzeit berechtigt, das anteilige Nutzungsentgelt wie folgt zu verlangen:

Stornobedingungen

bis 5 (Werk-)Tage vorher: 50%

bis 2 (Werk-)Tage vorher: 80%

weniger als 2 (Werk-)Tage vorher oder Nicht-Erscheinen:  100%

Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Nutzer bleibt zum Nachweis berechtigt, dass raumzeit ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 raumzeit bietet CoWorking-Arbeitsplätze und zugehörige Infrastruktur sowie CoWorking Spaces befristet zur Nutzung durch den Nutzer an. Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, weitere Leistungen bei Bedarf zu buchen. Es gelten mangels abweichender Vereinbarungen die über die Onlineplattform abrufbaren Leistungsbeschreibungen. Gegen zusätzliches Entgelt können in den raumzeit CoWorking Spaces Soft Drinks erworben und vor Ort bezahlt werden. Die aktuellen Angebote und zugehörigen Preislisten hängen an den jeweiligen Standorten aus.

3.2 Ein CoWorking-Arbeitsplatz umfasst einen Schreibtischarbeitsplatz inklusive Sitzmöglichkeit („Desk“) an einem eigenen Schreibtisch oder an einem Großtisch im CoWorking Space. Der Desk kann sich in einem Einzelraum oder in einem Mehrpersonenraum befinden. Der Nutzer hat grundsätzlich keinen Anspruch, einen bestimmten Desk zu nutzen. Gegen separate Vergütung kann je nach Verfügbarkeit allerdings die Nutzung eines bestimmten Desks zusätzlich gebucht werden. Dies ist bei den derzeit verfügbaren Tarifen „Private Office“ und „Fix Desk“ der Fall. Der Nutzer kann auch einen bestimmten Einzel- oder Teamraum („Private Office“) buchen.

3.3 In Ergänzung zur Bereitstellung des CoWorking-Arbeitsplatzes ermöglicht raumzeit den Nutzern vorbehaltlich der folgenden Regelungen dieser AGB die Nutzung eines Internetzugangs (WLAN) zur Nutzung im büroüblichen Umfang und vorbehaltlich der unter Ziffer 13 geregelten Verhaltenspflichten, die Nutzung von Schließfächern (nach Verfügbarkeit gegen zusätzliches Entgelt) sowie die freie, angemessene Nutzung der durch raumzeit bereitgestellten Multifunktionsgeräte (Drucker/Scanner) in den CoWorking Spaces, soweit verfügbar; die Verfügbarkeit von Papier wird nicht gewährleistet. Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial wie Stifte, Büroklammern etc. hat der Nutzer selbst auf eigene Kosten zu besorgen.

3.4 raumzeit weist vorsorglich darauf hin, dass die verschiedenen CoWorking Spaces unterschiedlich ausgestattet sind und insbesondere nicht jedes CoWorking Space separate Einzel- bzw. Mehrpersonenräume aufweist. Die genauen Ausstattungsmerkmale sind bei dem jeweiligen CoWorking Space vor Ort zu erfragen.

3.5 Die CoWorking Spaces dürfen von den Nutzern oder seinen Mitarbeitern, denen der Nutzer Zutritt gewährt, ausschließlich als Arbeitsräume genutzt werden. Eine Änderung der Nutzungszwecke, z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von raumzeit. Eine Nutzung als Wohnung, zu Übernachtungszwecken oder privaten Feierlichkeiten ist – ebenso wie die Untervermietung – untersagt.

3.6 Dem Nutzer ist bekannt, dass die CoWorking Spaces weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Im Sommer kann es daher zu Aufheizungen des CoWorking Spaces kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. raumzeit schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Nutzers sonst betreffender Vorgaben. Der Nutzer hat sich vielmehr selbst zu vergewissern, ob arbeitsschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden können, bevor er seinen Mitarbeitern die Nutzung gestattet.

3.7 Es wird kein Konkurrenzschutz gewährt.

4. Zugangsbedingungen

4.1 Der Zugang zu den CoWorking-Spaces ist für den Nutzer während der Servicezeiten möglich. raumzeit kann die Servicezeit im Einzelfall einschränken, wenn dies aufgrund berechtigter Interessen von raumzeit notwendig ist, insbesondere zum Erhalt der Räumlichkeiten und der Einrichtung sowie der Funktionalitäten, die dem Nutzer zugesagt werden. Einschränkungen sollen dem Nutzer mit angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt werden, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Raumzeit wird sich bemühen, Routinearbeiten möglichst so durchzuführen, dass die Servicezeiten davon möglichst wenig berührt werden.

4.2 Eine Liste der CoWorking Spaces ist auf der Onlineplattform abrufbar. Einige Tarife ermöglichen die Nutzung beliebiger CoWorking Spaces, je nach Verfügbarkeit. raumzeit behält sich vor, den Bestand der CoWorking Spaces jederzeit zu ändern, also einzelne CoWorking Spaces zu schließen oder neu zu eröffnen und/oder Raumangebote innerhalb der bestehenden Flächen der CoWorking Spaces zu verändern. In dem Fall wird zu viel gezahlte Vergütung erstattet.

4.3 raumzeit behält sich vor, gesamte CoWorking Spaces für geschlossene Events selbst zu nutzen oder zu vermieten. Alle Inhaber von Tarifen werden mit angemessener Frist vorab hierüber informiert. In dem Fall wird raumzeit je nach gebuchtem Tarif im Rahmen des Zumutbaren einen alternativen CoWorking Space anbieten.

4.4 raumzeit ist berechtigt, die CoWorking Spaces während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. raumzeit nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Nutzers größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Nutzer rechtzeitig vorher hierüber informieren.

5. Tarife und Preise, Preisanpassung

5.1 Die aktuellen Preise und Tarife zu den von raumzeit angebotenen Leistungen können auf der Onlineplattform eingesehen werden. Dort können auch Tarife, Zeitpässe, Serviceleistungen und Ressourcen online gebucht werden. Die Buchung von Zeitpässen sowie Ressourcen ist auch unabhängig von der Onlineplattform vor Ort in dem jeweiligen CoWorking Space möglich.

Sowohl Inhaber von monatlichen Tarifen als auch Gäste können innerhalb der Servicezeiten im CoWorking Space ihrer Wahl stundenweise nach Verfügbarkeit die Leistungen buchen. Die Abrechnung erfolgt hierbei pro angefangener Zeitstunde.

raumzeit kann die angebotenen Tarife jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wovon gebuchte Tarife unberührt bleiben.

5.2 raumzeit kann die auf der Grundlage der gebuchten Tarife zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Inflation) zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Energie, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von raumzeit Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. raumzeit wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Nutzer ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

6. Kautionen

raumzeit behält sich vor, für dem Nutzer überlassene Gegenstände wie Schlüssel/Zugangskarten, Private Offices oder den Desk eine nicht verzinste Kaution zu verlangen. Die Kaution wird dem Nutzer nach ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Gegenstände unverzüglich zurückgegeben.

7. Sonstige Serviceleistungen, Postempfangsservice

7.1 Der Nutzer kann bei Bedarf sonstige Serviceleistungen, zum Beispiel die Nutzung eines Monitors, Schließfächer, Postempfangsservice etc. hinzubuchen. Die Kündigungsfristen sind identisch mit den Kündigungsfristen des jeweils gebuchten monatlichen Tarifes.

7.2 Sofern der Nutzer den Postempfangsservice bucht, verpflichtet er sich, mindestens einmal pro Woche seine eingegangene Post abzuholen. Die Post wird von raumzeit 7 Tage gelagert. Nach Ablauf dieser Frist ist raumzeit berechtigt, die Post an die vom Nutzer bei der Anmeldung angegebenen Anschrift zu versenden. Pro versandtem Poststück wird für die Weiterleitung eine Gebühr i.H.v. 10,- EUR einschließlich Umsatzsteuer zzgl. Porto in der jeweiligen Höhe bei der Deutschen Post vereinbart.

7.3 Alternativ zur Weitersendung kann der Nutzer auch ein Schließfach zur Aufbewahrung seiner Post mieten. raumzeit wird ermächtigt, das Schließfach des Nutzers zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen.

7.4 Sollte die eingegangene Post des Nutzers nicht in das Schließfach passen, verschickt raumzeit die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren.

7.5 raumzeit kann die Post des Nutzers, die nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangsservices oder nach Beendigung der CoWorking-Leistungen zugeht, zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Nutzers weiterleiten. Es besteht hierzu keine Verpflichtung. Ist eine Zustellung der Post unter dieser Anschrift nicht möglich, wird raumzeit den Nutzer unter angemessener Fristsetzung, die in der Regel zwei Monate beträgt, zur Abholung der Post auffordern. Nach Ablauf dieser Frist ist raumzeit berechtigt, die Post zu vernichten. Über den Inhalt der Post wird raumzeit sich keinen Einblick verschaffen.

7.6 Besteht mit raumzeit keine Vereinbarung über den Postempfang und gehen trotzdem Sendungen an den Nutzer ein, ist raumzeit berechtigt, den Empfang zu verweigern und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer je empfangener Sendung dem Nutzer in Rechnung zu stellen. Der Nutzer ist zum Nachweis berechtigt, dass raumzeit kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsfälligkeit

8.1 Die Abrechnung für die monatlichen Tarife erfolgt innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats im Voraus. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Serviceleistungen für einen Monat wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des Folgemonats erstellt.

8.2 Die Rechnungszustellung für Nutzer eines monatlichen Tarifes erfolgt digital in der Onlineplattform über das Nutzerkonto. Nutzer ohne monatlichen Tarif erhalten die Rechnung auf Wunsch per E-Mail.

8.3 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die monatliche Servicegebühr und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.

8.4 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt und der Nutzer eine Teilzeitoption nutzt, berechnen sich die im Paket enthaltenen Tage aus der Multiplikation der Nutzungstage für einen vollen Monat mit dem Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats. Es wird aufgerundet.

8.5 Nutzt der Nutzer eine Teilzeitoption, wird die Nutzung über den Log-In nachvollzogen. Eine über das gebuchte Kontingent hinausgehende Nutzung wird nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Ein Tag gilt als Nutzungstag, wenn sich der Nutzer im raumzeit WLAN anmeldet. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an dem Nutzungstag. Sollte der Nutzer raumzeit nutzen, ohne sich über das WLAN oder seinen Nutzeraccount anzumelden, hat er die Nutzung den anwesenden Mitarbeitern der raumzeit anzuzeigen.

8.6 Die Abrechnung für Ressourcen (z.B. Meeting oder Coaching Room) durch Nutzer erfolgt über die Onlineplattform. Buchungen für Ressourcen, die nicht innerhalb der Kündigungsfrist abgesagt wurden, werden voll berechnet. Die Kündigungsfrist und Stornobedingungen sind unter Punkt 2.6 aufgeführt.

8.7 Die Abrechnung von sonstigen Serviceleistungen erfolgt mit den monatlichen Tarifen über die Onlineplattform.

8.8 Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die der raumzeit infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, sind raumzeit vom Nutzer zu erstatten.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1 Die für die Bestellung von Serviceangeboten der raumzeit anfallende Vergütung („Service-Gebühr“) richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem bei der Bestellung gewählten Nutzungszeitraum.

9.2 Alle auf der Onlineplattform angezeigten Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3 Die Bezahlung der Service-Gebühren erfolgt via dem Payment Service Provider Stripe durch Kreditkarte (MasterCard, American Express, VISA), wahlweise ist auch eine Bezahlung via Paypal oder EC-Karten-Zahlung via Sum Up möglich. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

9.4 raumzeit wird dem Nutzer von monatlichen Tarifen die Service-Gebühr zum Zeitpunkt der Bestellung, mithin also nicht erst zum Beginn des Nutzungszeitraums, falls dieser später liegen sollte, für den gesamten Nutzungszeitraum in voller Höhe in Rechnung stellen. Die Service-Gebühr ist ohne Abzug unmittelbar zur Zahlung fällig. Bei mehrmaliger Buchung von monatlichen Tarifen hintereinander wird die Service-Gebühr zum Monatsanfang im Voraus berechnet und ist bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen. Weitere hinzugebuchte Stunden- oder Tagespässe, Ressourcen, sowie sonstige Serviceleistungen nach Ziffer 7 werden über die Onlineplattform registriert und dem Nutzer zum Monatsende in Rechnung gestellt.

9.5 Eine Rückerstattung der Service-Gebühr ist ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Pflicht zur Zahlung der Service-Gebühr ist unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung der raumzeit CoWorking Spaces durch den Nutzer.

9.7 Nutzer ohne monatlichen Tarif zahlen genutzte Zeitpässe direkt nach Beendigung ihrer Arbeit und vor Verlassen der raumzeit CoWorking Spaces. Alle unter 9.3 genannten Zahlungsarten können hierbei genutzt werden.

10. Datenschutz

10.1 raumzeit verpflichtet sich auf die Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Für die Vertragsabwicklung arbeiten wir mit verschiedenen Unternehmen zusammen, die beispielsweise für die Zahlungsabwicklung zuständig sind. Wir sorgen dabei dafür, dass auch unsere Partner die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Abhängig von der gewählten Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung bei Buchungen gegebenenfalls durch Einschaltung eines Dienstleisters. Soweit eine Zahlung über PayPal erfolgt, ist eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an PayPal erforderlich, damit Ihre Bestellung ausgeführt werden kann.

10.2 Sollte ein Nutzer Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Nutzer zum Stillschweigen verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt raumzeit zur fristlosen Kündigung.

10.3 raumzeit erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch die eigenständigen Anmeldungen der Nutzer im WLAN und Anmeldesystem von raumzeit. Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt, nach 14 Tagen gelöscht.

10.4 Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn raumzeit der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von raumzeit oder seiner Kunden zu beeinträchtigten.

10.5 Soweit raumzeit nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Nutzer raumzeit die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Nutzers bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert und ist grundlegend für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses.

10.6 Hinsichtlich der Erfassung von Daten bei Nutzung der Online-Plattform gilt die dort abrufbare Datenschutzerklärung.

11. Kündigungen

11.1 Die Tariflaufzeit verlängert sich bei den monatlichen Tarifen automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht nach der Regelung in Ziffer 11.2 gekündigt wurde.

11.2 Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Die aktuellen Kündigungsfristen zu den von raumzeit angebotenen Leistungen können auf der Onlineplattform eingesehen werden. Eine Kündigung bedarf der Textform. Der Nutzer kann die Kündigung auch über die Onlineplattform von raumzeit durchführen.

11.3 Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. raumzeit kann das Vertragsverhältnis insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft trotz vorheriger Abmahnung verletzt.

12. Vertragsdurchführung

12.1 Der Nutzer hat die überlassenen CoWorking Spaces vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangscodes vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangscodes dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit raumzeit vereinbart ist. Bei der Übergabe eines Private Offices an den Nutzer wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. Es sind der Zustand des Private Offices und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Nutzer das Private Office als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

12.2 Die maßvolle Nutzung der bereitgestellten Kaffeevollautomaten und Wasserspender ist für Inhaber eines Tarifs und/oder Zeitpasses kostenfrei.

12.3 Der Nutzer ist verpflichtet, raumzeit seinen konkreten CoWorking-Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt nicht bei den Tarifen „Private Office“ und „Fix Desk“. Sollte im Einzelfall ein Wechsel des CoWorking-Arbeitsplatzes zwingend erforderlich sein, beispielsweise wegen nicht aufschiebbarer Reparaturen, kann auch bei Nutzern dieser Tarife ein Arbeitsplatzwechsel von raumzeit verlangt werden.

12.4 Es ist dem Nutzer untersagt, Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur, z.B. durch Hacking, vorzunehmen.

12.5 Die Nutzer mit der Option „Private Office“ sind berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte, die für die Arbeit benötigt werden, mit Ausnahme der unter Ziffer 13.3 genannten Geräte nach vorheriger Abstimmung mit raumzeit in den Räumen aufzustellen, sofern dadurch andere Nutzer nicht gestört werden. Sämtliche vom Nutzer in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

12.6 raumzeit stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem im Wesentlichen mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Bei Unklarheiten und Fragen zur Bedienung etwa der Kaffeemaschine oder des Druckers ist der Nutzer verpflichtet, zunächst das Personal von raumzeit um Hilfe zu bitten. Jede schuldhafte Beschädigung an den Gegenständen von raumzeit wegen unsachgemäßer Bedienung ist vom Nutzer zu ersetzen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

12.7 Dem Nutzer ist bekannt, dass raumzeit CoWorking Spaces jährlich zwischen dem 24.12. und 2.1 sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen sind. Davon ausgenommen sind Nutzer, welche einen Schlüssel besitzen.

12.8 Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch raumzeit und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen von raumzeit ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch raumzeit zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.

12.9 raumzeit darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern.

13. Allgemeine Verhaltenspflichten des Nutzers

13.1 Die Nutzung des CoWorking Space erfordert von allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtnahme. Der Nutzer wird daher sowohl auf die Interessen von raumzeit als auch auf die Interessen anderer Nutzer Rücksicht nehmen.

13.2 Der Nutzer muss alle Gegenstände und die Einrichtung des CoWorking Space rücksichtsvoll und pfleglich behandeln und alles unterlassen, was zu einer Schädigung von raumzeit führen kann.

13.3 Die Nutzer dürfen keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihnen überlassenen Office Spaces oder Allgemeinflächen anschließen. Ebenso dürfen die Nutzer keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die CoWorking Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen.

13.4 Das Hausrecht in den CoWorking Spaces steht raumzeit zu. Der Nutzer ist verpflichtet, die Hausregeln der CoWorking Spaces zu beachten und einzuhalten. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausregeln trotz Mahnung hat raumzeit das Recht, den Nutzer und/oder seine Mitarbeiter von der weiteren Nutzung der Leistungen ganz oder teilweise auszuschließen. Zahlungspflichten des Nutzers bleiben bestehen. Insbesondere wird er in Ruhe- und Konzentrationsbereichen alles unterlassen, was andere Nutzer beeinträchtigen kann, insbesondere das Führen von Telefonaten.

14. Nutzungsverhalten im WLAN der raumzeit

14.1 raumzeit stellt dem Nutzer einen kostenfreien WLAN-Zugang in den CoWorking Spaces zur Verfügung. Die nachfolgenden Bedingungen sind bei der Nutzung des WLANs zu beachten und zwingend einzuhalten.

14.2 raumzeit sichert keine bestimmte Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des WLANs oder Erreichbarkeit bestimmter Seiten zu. Eine solche Zusicherung kann raumzeit bereits deshalb nicht geben, weil diese auch von der Anzahl der Nutzer im CoWorking Space abhängen kann und die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Dem Nutzer ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann. raumzeit behält sich vor, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, wenn diese illegale oder unangemessene Nutzungen fördern können.

14.3 Die Datenübertragung zwischen dem WLAN-Zugang und dem Endgerät des Mitglieds erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Es obliegt dem Mitglied, eine Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.

14.4 Jede Nutzung des WLAN-Zugangs führt zu einer Dokumentation und Archivierung von der IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer der Nutzung, um ggf. nachzuweisen zu können, welches Mitglied wann den WLAN-Zugang genutzt hat.

14.5 Um allen ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der von raumzeit zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Nutzer verpflichtet, vorher mit raumzeit eine Lösung abzustimmen, die allen anderen ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

14.5 Illegale Downloads und sonstige Aktivtäten, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Netzwerks gefährden, sind verboten. Vom Mitglied sind alle Urheber- sowie Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

14.6 Der WLAN-Zugang darf nicht rechtsverletzend oder missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen mit rechtswidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130 ff. StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig bzw. im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden bzw. in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

14.7 Der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam), der unbefugte Abruf von Informationen und Daten, das unbefugte Eindringen in Datennetze und die Durchführung ausführbarer Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) über den WLAN-Zugang sind verboten.

14.8 Der Nutzer ist für die Inhalte, welche der Nutzer über den WLAN-Zugang abruft, einstellt oder in irgendeiner Weise verbreitet, gegenüber raumzeit und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch raumzeit.

14.9 Der Nutzer ist verpflichtet, raumzeit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLAN-Zugangs durch den Nutzer zurückzuführen sind oder sich aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Nutzer verbunden sind.

14.10 Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser der raumzeit den entstandenen Schaden zu ersetzen.

15. Haftung und Gewährleistung

15.1 Der Nutzer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.

15.2 In allen Fällen, in denen raumzeit aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet raumzeit nur, soweit den raumzeit Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. raumzeit haftet außerdem für die einfach fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Dies sind solche wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch bei einer einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

15.3 Die Garantiehaftung nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

15.4 raumzeit übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen der raumzeit, insbesondere unter Nutzung des WLANs von raumzeit, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße egal ob gegenüber raumzeit oder Dritten zu unterlassen. Sofern raumzeit von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist raumzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer raumzeit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

15.5 Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze mit Ausnahme von gegebenenfalls vorhandenen Einzelbüros nicht separat verschließbar sind. raumzeit übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.

15.6 Sofern der Nutzer die Berechtigung zur Entsicherung der Alarmanlage erhält, wird er in der Sicherung und Entsicherung unterwiesen. Sollte der Nutzer durch fehlerhafte Bedienung einen Alarm auslösen, haftet er für jegliche eventuellen Folgekosten.

15.7 raumzeit gibt dem Nutzer für gemietete Private Offices die Möglichkeit, diese zu verschließen und damit darin gelagerte Gegenstände vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Private Offices, Schließfächer, Schubladen o.ä. ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. raumzeit haftet daher weder für entwendete Gegenstände noch für die Garderobe, wenn die Schäden darauf zurückzuführen sind, dass der Nutzer nicht für den ausreichend sicheren Verschluss des Aufbewahrungsortes gesorgt hat. Eine Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit Gegenstände vom Nutzer in einem für andere Nutzer zugänglichen Bereich zurückgelassen werden. raumzeit übernimmt grundsätzlich keine Überwachung solcher Bereiche. Der Nutzer hat vielmehr zum Schutz seiner Sachen gegen Entgelt die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schließfachs.

15.8 raumzeit haftet nicht bei höherer Gewalt und anderen, nicht von raumzeit zu vertretenden Umständen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Witterungseinflüsse sowie von raumzeit nicht zu vertretende Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes.

15.9 Stellt der Nutzer einen Mangel an im CoWorking Space fest, ist er verpflichtet, raumzeit unverzüglich darüber zu informieren.

15.10 Der Nutzer darf eine Entgeltminderung nicht einseitig durch Minderung der zu bezahlenden Entgelte durchsetzen, soweit keine Verständigung mit raumzeit über die Höhe der Minderung und den Zeitpunkt der Minderung erzielt wird. Auch bei Mängeln oder Nichtverfügbarkeit eines CoWorking Arbeitsplatzes ist der Nutzer daher zu Zahlung der vollen Entgelte verpflichtet. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

16. Versicherung

Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.

17. Folgen der Beendigung des Nutzungsverhältnis

17.1. Der Nutzer hat die Office Spaces und Gegenstände nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an raumzeit zurück zu geben. Über die Rückgabe der Office Spaces wird wiederum ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Seiten unterschrieben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Office Spaces bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird raumzeit auf Kosten des Nutzers zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von mindestens 10% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen. Die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Nutzer geringere Kosten nachweist. Der Nutzer hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch raumzeit zu zahlen.

17.2. Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Nutzungsverhältnisses oder Tarifs an raumzeit zurück zu geben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach so kann raumzeit die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann raumzeit auf Kosten des Nutzers einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.

17.3. Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er der raumzeit für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen raumzeit und dem Nutzer ist Hannover, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden.

19. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (raumzeit GmbH, Freundallee 23, 30173 Hannover, Telefon: 0511 936 808–00, Email: hello@raumzeit.online) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

--

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

--

Widerrufen Sie den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, so schulden Sie uns Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn Sie von uns ausdrücklich verlangt haben, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

• –An raumzeit GmbH, Freundallee 23, 30173 Hannover, Email: hello@raumzeit.online:

• –Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

• –Bestellt am (*)/erhalten am (*)

• –Name des/der Verbraucher(s)

• –Anschrift des/der Verbraucher(s)

• –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

• –Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

Druckbares PDF ist verfügbar unter: https://raumzeit.online/agb

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die raumzeit diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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